Glossar
Qualitätsstufen
- Mindestens 15° KMW Mostgewicht bzw. mindestens 9%vol Alkohol, mindestens 4,5 g/l Säure
- Nur aus einem Weinbaugebiet, nur zugelassene Qualitätsrebsorte
- Aufbesserung maximal 4,5 kg Zucker pro 100 Liter, maximal 19° KMW (weiß) oder 20° KMW (rot)
- Hektarhöchstmenge von 9000 kg darf nichtüberschritten werden
- Hinweis auf die örtliche Herkunft (Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde, Weinbauried)
- Muss eine der Bezeichnung entsprechende und typische Eigenart aufweisen und die staatliche Prüfnummer erlangt haben
- Banderole
- Muss den Bestimmungen für Qualitätswein entsprechen
- Mindestens 17° KMW Mostgewicht bzw. maximal 13%vol Gesamtalkohol (inkl. unvergorenem Zucker), maximal 9 g/l Restsüße
- Lesegut darf nicht aufgebessert werden
- Wein muss im Inland abgefüllt worden sein
Prädikatsweine (Qualitätsweine besonderer Reife und Leseart)
- Restsüße nur durch Gärungsunterbrechung
- Mindestens 5%vol Alkohol
- Lesegut muss den amtlichen Mostwägern vorgeführt werden
- Weder als Most noch als Wein aufgebessert
- Ernte mit Lesemaschinen verboten (Ausnahme Spätlesen und Eiswein)
- Wein muss im Inland abgefüllt worden sein
- Mindestens 19° KMW Mostgewicht
- Vollreifer Zustand bei der Ernte (nach der allgemeinen Lese)
- Darf nicht vor dem 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden
- Mindestens 21° KMW Mostgewicht
- Positiv-Auslese (Aussonderung aller nicht vollreifen, fehlerhaften und kranken Beeren)
- Darf nicht vor dem 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden
- Mindestens 25° KMW Mostgewicht
- Aus überreifen und edelfaulen (Botrytis-befallenen) Beeren
- Darf nicht vor dem 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden
- Mindestens 25° KMW Mostgewicht
- Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein (-7° C)
- Darf nicht vor dem 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden
- Mindestens 25° KMW Mostgewicht
- Aus Beeren, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet werden
- Darf nicht vor dem 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden
- Mindestens 27° KMW Mostgewicht
- Aus überreifen, edelfaulen (Botrytis-befallenen) und eingetrockneten Beeren
- Mostauslaugung möglich
- Darf nicht vor dem 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden
- Mindestens 30° KMW Mostgewicht
- Aus größtenteils edelfaulen (Botrytis-befallenen), rosinenartig eingeschrumpften Beeren
- Darf nicht vor dem 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden
Geschmacksrichtungen
0 bis 9 g/l Restzucker, wobei der Säuregehalt nicht mehr als 2 g/l niedriger als der Restzuckergehalt sein darf.
Bis zu 12 g/l Restzucker.
12 bis 45 g/l Restzucker.
Ab 45 g/l Restzucker.
KMW ist die Abkürzung für Klosterneuburger Mostwaage, mit der man den Zuckergehalt im Most bestimmt: 1° KMW = 1% Zucker in 1 kg Most.
Letzter Update: 28.02.2011